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Mellin Granulatkeks ist ein leicht löslicher Granulatkeks, der in Milch, Fruchtpüree oder Joghurt aufgelöst verzehrt wird. Er ist ein gesunder und nahrhafter Snack mit Kohlenhydraten, Vitaminen (B1, B2, B6 und Niacin) und Mineralstoffen wie Kalzium und Eisen. Dank seines milden Geschmacks ist er besonders bei Kindern beliebt. Ideal für jede Tageszeit. Mellin Granulatkeks wird aus 100 % Weichweizenmehl hergestellt und enthält kein Palmöl. Empfohlen ab 6 Monaten, sofern nicht anders vom Kinderarzt verordnet.
Enthält Gluten.
Empfohlen ab 6 Monaten, sofern nicht anders vom Kinderarzt verordnet.
Enthält Gluten.
Kühl und trocken, vor Wärmequellen geschützt, in der Originalverpackung aufbewahren und nach Gebrauch sorgfältig verschließen.
Warum sind Babykekse gut? Denn aus ernährungswissenschaftlicher Sicht sind sie so konzipiert, dass sie den Bedürfnissen von Kindern ab der Beikostphase gerecht werden. Babykekse, wie z. B. Mellin Granulatkekse, sind eine Quelle für: 1. Kohlenhydrate, die dem Körper Energie liefern. Ob komplex (wie Stärke im Mehl) oder einfach, sie versorgen den Körper mit der richtigen Energie für all seine Funktionen. 2. Vitamine und Mineralstoffe, insbesondere solche der B-Gruppe, die die Aufnahme von Mineralstoffen wie Kalzium und Phosphor verbessern, die für die gesunde Entwicklung des Skelettsystems und der Zähne unerlässlich sind, sowie von Eisen, das für die Bildung roter Blutkörperchen wichtig ist. 3. Proteine, essentielle Bausteine für das Wachstum der Körperzellen und -gewebe. Zusammensetzung von Mellin Granulatkeksen 400 g: Weizenmehl (77 %), Zucker, Sonnenblumenöl, Magermilchpulver, Backtriebmittel: Ammoniumhydrogencarbonat, Natriumhydrogencarbonat; Aromen, Vitamin B1. Kann Soja und Senf enthalten.
| Zutaten | pro 100 g | % Referenzwert* |
| Brennwert | 415 kcal - 1754 kJ | |
| Eiweiß (N x 6,25) | 8,8 g | < |
| Kohlenhydrate (pD) davon Zucker | 76 g 23,6 g | < |
| Fette davon gesättigte Fettsäuren | 8 g 3,9 g | < |
| Natrium | 0,16 g | % |
| Vitamin B6 | 1 mg | 143 % |
| 110 % | ||
| * Präsidialerlass Nr. 128 vom 7. April 1999 |
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